Heilpraktische Behandlung

Heilpraktikerin für Physiotherapie

Ich habe die Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf den Bereich der physikalischen Therapie und der Physiotherapie im Sinne der §§ 3 und 8 des Gesetzes zur Regelung der Berufe in der Physiotherapie mit Ausnahme der Behandlungen zur Traktion der Wirbelsäule und der Durchführung von Thermalbädern incl. Stangerbädern.

 

 

Dies bedeutet:

  • Behandlungen im Rahmen der o.g. Zulassung (also der Krankengymnastik) sind ohne ärztliche Verordnung möglich
    Sie können mit ihren körperlichen Beschwerden direkt in unserer Praxis behandelt werden und sparen den Arztbesuch um eine Heilmittelverordnung zu bekommen.
  • Viele private Zusatzversicherungen akzeptieren KG-Behandlungen und erstatten Ihren Versicherten die Behandlungen.

Fragen Sie einfach bei Ihrer Zusatzversicherung nach bzw. klären Sie doch einfach mit der Versicherung, ob diese KG-Behandlungen mit HP-Zulassung übernimmt – bevor Sie eine Versicherung abschließen.

 

 

 

Heilpraktiker-Zulassung